Arbeitsschutz an der Bohrmaschine
An der Bohrmaschine sind zunächst einmal die normalen Sicherheitsbedingungen und zudem besondere sicherheitsbedingte Arbeitsschutzbedingungen zu beachten. Der Arbeiter hat unbedingt einen Helm als Kopfschutz zu tragen. Weiterhin muss er bei den Arbeiten an der Bohrmaschine eine Sicherheitsbrille tragen. Bei zu langen Haaren ist entweder eine Mütze oder ein Haarnetz als Schutz davor zu tragen, dass die langen Haare in die laufende Maschine geraten. Außerdem müssen die Arbeitskleidung und vor allem auch die Ärmel eng am Körper anliegen, damit ein Hineinziehen der Kleidung in die Maschine vermieden wird.
Das Werkstück muss so fest eingespannt sein, dass es vom Bohrer nicht mitgerissen werden kann. Der Bohrer ist fest in das Bohrfutter einzuspannen, damit der Bohrer nicht unbeabsichtigt aus dem Bohrfutter fliegen kann. Der Schlüssel für das Bohrfutter ist vor dem Einschalten der Maschine zu entfernen, da dieser sonst als Geschoss von der Bohrmaschine fliegt. Die Bohrmaschine darf erst dann eingeschaltet werden, wenn der Bohrer auf dem Werkstück aufsetzt. Die rotierenden Bohrer dürfen niemals mit der Hand angefasst werden.
Das Entfernen des Bohrers darf nur mit Handschuhen geschehen, da die Bohrerspitze noch heiß sein kann. Die Späne dürfen niemals mit der Hand beseitigt werden, sondern nur mit Handschuhen, um die Hände zu schützen. Der Rundlauf des Bohrers ist vor dem Bohren zu prüfen, da er sonst brechen und sich als Geschoss selbstständig machen kann. Es ist untersagt, beim Arbeiten an der Bohrmaschine Schmuck zu tragen, da sich dieser sonst in der Bohrmaschine verfangen kann. Zudem ist darauf zu achten, dass die Bohrmaschine einen festen Stand hat.