Schweißerhose

Arbeitnehmer bekommen gem. Arbeitsschutzgesetz die Schutzkleidung von ihrem Arbeitgeber gestellt. Bei Hobbybastlern ist das nicht gegeben. Sie sind selbst für die Schutzkleidung und damit der eigenen Sicherheit verantwortlich. Auf dem Markt sind eine Vielzahl von Arbeitsschutzkleidungen wie z. B. Anzüge, Jacken, Hosen, Stiefel, Gamaschen und viele andere Kleidungsstücke, die aus Materialien bestehen, die flammenhemmend sind. Dafür stehen die Normen DIN EN 470, DIN EN 531 und 532 sowie die Norm DIN EN 348.


Zum Anzug gehört die Hose


Bei Schweißarbeiten besteht immer die Gefahr, dass Funkenflug die Umgebung des Arbeitsplatzes und auch die eigene Gesundheit gefährdet. Der Oberkörper ist durch eine Schweißerjacke geschützt, für die Füße sind Schweißstiefel oder Schweißschuhe mit Gamaschen vorhanden und der Unterkörper bekommt durch eine Schweißerhose Schutz. So ist der Schweißeranzug komplettiert. Die Hosen werden in der Regel aus Leder oder Diagonal Baumwollköper herstellt und entsprechen der Europäischen Norm. Damit werden sie aus einem Material hergestellt, das flammenhemmend ist und gewährleistet, dass Funkenflug der Kleidung nicht gefährlich werden kann.


Die Schweißerhosen schützen vor Funkenflug


Hosen gibt es in verschieden Ausführungen, doch haben diese auch vieles gemeinsam. Ob man sich für eine Latzhose, eine Trägerhose und eine ganz normale Hose entscheidet, die Hosen sind immer lang, bequem geschnitten. Dadurch haben die Hosen viel Bewegungsfreiheit. Sie schützten vor Funkenflug und Flammen. Bei Schweißarbeiten ist darauf zu achten, dass die Hosen nicht mit Öl oder anderen brennbaren Lösungen in Berührung kommen. Diese brennbaren Lösungen bzw. Substanzen, die sich auf der Hose befinden können, erhöhen die Gefahr, dass die Hose beim Funkenflug Feuer fängt. Die Hose zählt ebenso wie die Schweißerjacke zur Arbeitskleidung nach DIN EN 470 bzw. DIN EN 531. Die Hosen sind, wie auch die Jacken, so aufgebaut, dass sie Metallspritzer abweisen und auch Schutz gegen Flammenbildung bilden. Erkennbar ist das an der Norm DIN EN 348 und DIN EN 532. Sobald die Hose beschädigt ist, darf sie nicht mehr bei Schweißarbeiten getragen werden. Im Falle einer Beschädigung kann keine Sicherheitsgarantie abgeben werden.