Arbeitsschutz beim Brennschneiden

Bevor es zum eigentlichen Brennschneiden kommt, muss zunächst der Brennschutz der Gasflaschen überprüft werden. Dies bedeutet, dass die Druckgasflaschen vor dem Umfallen gesichert sein müssen. Die Druckgasflaschen dürfen nicht in der Nähe von Feuer, Öfen oder Heizkörpern aufgestellt werden. Zudem sind die Druckgasflaschen vor direkter Sonneneinstrahlung zu schützen. Vor dem Transport der Druckgasflaschen ist stets die Schutzkappe anzubringen. Die Druckgasflaschen dürfen nicht geworfen, fallen gelassen oder über den Boden gerollt werden. Beim Transport sind die Flaschen gegen unbeabsichtigtes Rollen durch Festsetzen zu sichern.


Im Arbeitsraum dürfen sich nur die Flaschen befinden, die benutzt werden. Des Weiteren sind die Ventile der Gasflaschen bei Pausen und längeren Standzeiten stets zu verschließen. An den Druckgasflaschen dürfen nur ausbrennsichere Druckminderer mit Prüfnummer verwendet werden. Die Flaschen sind bei Gebrauch entweder zu stellen oder schräg gestellt werden, wobei sich das Ventil 40 Zentimeter über dem Flaschenboden befinden muss, da sonst das Aceton aus der Flasche zum Brenner gelangen kann. Jede Acetylenflasche im Gebrauch ist mindestens einen Meter von Zündquellen freizuhalten.

Weiterhin herrscht in der Nähe von Gasflaschen absolutes Rauchverbot, und Schleifarbeiten müssen in der Nähe von Gasflaschen vermieden werden. Zudem muss im Vorfeld die Dichtigkeit der Schläuche überprüft werden, und der Brenner ist auch nicht auf einer brennbaren Unterlage abzulegen. An den Schläuchen müssen Abstandshalter angebracht sein; es darf kein Isolierband verwendet werden. Vor dem Brennen ist eine Sicherheitsbrille aufzusetzen und Sicherheitshandschuhe zu tragen. Zudem sind auch hohe Sicherheitsschuhe Pflicht, ebenso der Schutzhelm. Des Weiteren muss zum Schutz vor Funkenflug die Arbeitskleidung eng anliegen und geschlossen sein.