Arbeitsschutzhelm
Der Arbeitsschutzhelm ist ein wesentlicher Teil der persönlichen Schutzausrüstung der jeweiligen Berufstätigen. Im Gegensatz zu den Helmen, die von den verschiedenen Sportlern oder Motorradfahrern u. a. getragen werden müssen und die Sturzhelm heißen, wird ein Arbeitsschutzhelm auch Bauhelm oder industrieller Schutzhelm genannt. Heute wird er in im Normalfall aus schlagzähen Plastikwerkstoffen hergestellt. In Europa muss ein Arbeitsschutzhelm den Mindestanforderungen festgelegt in der Norm EN 397 genügen.
Dabei sind die Anforderungen, die an einen modernen Schutzhelm gestellt werden, sehr hoch und
von vielfältiger Art. So muss der Arbeitsschutzhelm stoßdämpfende Eigenschaften besitzen. Erreicht
wird sowohl durch elastische und plastische Verformung des Helmmaterials bei Stoßeinwirkung wie dem
Fall von Gegenständen auf den Helm als auch durch den elastischen Helmeinsatz. Außerdem sollte der
Helm eine gute Durchdringungsfestigkeit gegen spitze und scharfe Gegenstände aufweisen. Zu den
weiteren Anforderungen gehören eine hohe Flammbeständigkeit, guter elastischer Durchgangswiderstand
sowie gute elektrische Isolationseigenschaften. Von der Seite einwirkenden Verformungskräften muss
er Widerstand leisten sowie Schutz gegen Spritzer von geschmolzenem Metall bieten können. Alle diese
Schutzeigenschaften werden in einem weiten Temperaturbereich von etwa -30 °C bis +150 °C gefordert.
Der Arbeitsschutzhelm soll außerdem individuell auf die Kopfgröße des Trägers einstellbar sein, um
eine optimale Passform und optimalen Schutz zu gewährleisten. Er soll sich gemeinsam mit anderen Teilen
der persönlichen Schutzausrüstung wie z. B. Schutzbrille oder Gehörschutz problemlos tragen lassen.
Wo das Tragen eines Arbeitsschutzhelms per gesetzlicher Verordnung vorgeschrieben ist, muss dieser als
wichtiger Teil der persönlichen Arbeitsschutzausrüstung vom Arbeitgeber gestellt werden. Am häufigsten
und bekanntesten ist die Helmpflicht auf Baustellen, die auch für Besucher gilt. Aber auch in vielen
weiteren Bereichen von Industrie und Gewerbe besteht Helmpflicht wie u. a. im Bergbau, Gießereien und
Stahlwerken, dem Tiefbau oder der Forstwirtschaft um nur einige zu nennen. Für einige Einsatzgebiete
wie im Bergbau oder dem Tiefbau gibt es Sonderausführungen mit eingebauter Helmleuchte, andere
Helmmodelle haben einen zusätzlichen Nackenschutz um das Genick gegen herabfallende Gegenstände zu schützen.