Arbeitsschutzhelm

Der Arbeitsschutzhelm ist ein wesentlicher Teil der persönlichen Schutzausrüstung der jeweiligen Berufstätigen. Im Gegensatz zu den Helmen, die von den verschiedenen Sportlern oder Motorradfahrern u. a. getragen werden müssen und die Sturzhelm heißen, wird ein Arbeitsschutzhelm auch Bauhelm oder industrieller Schutzhelm genannt. Heute wird er in im Normalfall aus schlagzähen Plastikwerkstoffen hergestellt. In Europa muss ein Arbeitsschutzhelm den Mindestanforderungen festgelegt in der Norm EN 397 genügen.

Dabei sind die Anforderungen, die an einen modernen Schutzhelm gestellt werden, sehr hoch und von vielfältiger Art. So muss der Arbeitsschutzhelm stoßdämpfende Eigenschaften besitzen. Erreicht wird sowohl durch elastische und plastische Verformung des Helmmaterials bei Stoßeinwirkung wie dem Fall von Gegenständen auf den Helm als auch durch den elastischen Helmeinsatz. Außerdem sollte der Helm eine gute Durchdringungsfestigkeit gegen spitze und scharfe Gegenstände aufweisen. Zu den weiteren Anforderungen gehören eine hohe Flammbeständigkeit, guter elastischer Durchgangswiderstand sowie gute elektrische Isolationseigenschaften. Von der Seite einwirkenden Verformungskräften muss er Widerstand leisten sowie Schutz gegen Spritzer von geschmolzenem Metall bieten können. Alle diese Schutzeigenschaften werden in einem weiten Temperaturbereich von etwa -30 °C bis +150 °C gefordert. Der Arbeitsschutzhelm soll außerdem individuell auf die Kopfgröße des Trägers einstellbar sein, um eine optimale Passform und optimalen Schutz zu gewährleisten. Er soll sich gemeinsam mit anderen Teilen der persönlichen Schutzausrüstung wie z. B. Schutzbrille oder Gehörschutz problemlos tragen lassen.

Wo das Tragen eines Arbeitsschutzhelms per gesetzlicher Verordnung vorgeschrieben ist, muss dieser als wichtiger Teil der persönlichen Arbeitsschutzausrüstung vom Arbeitgeber gestellt werden. Am häufigsten und bekanntesten ist die Helmpflicht auf Baustellen, die auch für Besucher gilt. Aber auch in vielen weiteren Bereichen von Industrie und Gewerbe besteht Helmpflicht wie u. a. im Bergbau, Gießereien und Stahlwerken, dem Tiefbau oder der Forstwirtschaft um nur einige zu nennen. Für einige Einsatzgebiete wie im Bergbau oder dem Tiefbau gibt es Sonderausführungen mit eingebauter Helmleuchte, andere Helmmodelle haben einen zusätzlichen Nackenschutz um das Genick gegen herabfallende Gegenstände zu schützen.