In jedem Beruf gibt es bestimmte Vorschriften für den Arbeitsschutz, denn nichts ist wichtiger als das Leben und die Unversehrtheit des Arbeitnehmers.
Die Maßnahmen für den Arbeitsschutz wurden herausgegeben von der Berufsgenossenschaft, welche stichpunktmäßig Überprüfungen durchführt. So ist es grundsätzlich
im Metallbau Pflicht, Arbeitsschuhe mit Stahlkappe und säurefester Sohle zu tragen. Dabei dürfen es keine normalen Halbschuhe sein, sondern die Schuhe in
Stiefelform, um einmal das Umknicken möglichst zu verhindern oder andererseits den Fuß vor Funkenflug und heißer Schlacke zu schützen.
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In den Werkshallen müssen die Fahrwege für die Gabelstapler besonders gekennzeichnet werden, damit jeder Mitarbeiter sofort registrieren kann, dass hier mit Verkehr
durch Fahrzeuge gerechnet werden muss. Eines der wichtigsten Arbeitsschutzmittel ist der Sicherheitshelm, der auf dem gesamten Werksgelände zu tragen ist. Ebenfalls
ist es wichtig, dass der Arbeiter geeignete Kleidung in Form von schwer brennbarerem Arbeitsanzug anzieht. Die feststehenden Maschinen müssen so gesichert sein, dass
kein unbeabsichtigtes Anlaufen der Maschinen möglich ist. Des Weiteren hat der Arbeiter dafür Sorge zu tragen, dass er bei Arbeiten mit maschinellen Geräten eine
Sicherheitsbrille trägt.
Auf dem gesamten Werksgelände herrscht ein striktes Alkoholverbot. Wer angetrunken angetroffen wird, muss zu seiner eigenen Sicherheit seine Arbeit sofort beenden und
das Werksgelände sofort verlassen. Ferner ist dafür Sorge zu tragen, dass keine spitzen Gegenstände herumliegen oder aus Regalen herausragen, sodass diese den Arbeiter
unter Umständen verletzen können. Nach Beendigung der Arbeiten mit beweglichen Maschinen sind diese zur eigenen Sicherheit du zur Sicherheit der anderen Arbeiter
wegzuräumen. Zum Feierabend hat der Arbeiter die benutzten Werkzeuge wegzuräumen.